Spanische Konzertgitarre

Klassische spanische Gitarre

Die besten spanischen Konzertgitarren zum besten Preis direkt aus Spanien kaufen. Klassische Spanische Gitarre JOAN CASHIMIRA MUSTER 80 Durch unsere langjährige Erfahrungen im Bereich des Gitarrenbaus und der Reparatur sind wir überzeugt, dass auch heute noch die besten Gitarren in Spanien gefertigt werden. Hauptsächlich tragen wir Gitarren aus kleinen traditionellen Familienunternehmen, die seit vielen Jahrzehnten aktiv sind und über einen sehr großen Erfahrungsreichtum verfügten. Nirgends auf der Erde ist der Bau von Konzert Gitarren mit all seinen Einzelheiten und Verfahren so erwachsen.

Aufgrund der großen namhaften Gitarrenhersteller, die größtenteils im Schatten stehen und oft nur Eingeweihten bekannt sind, sind es die Geräte der kleinen Spanier, die hinsichtlich Sound, Ausführung und Preis-Leistungs-Verhältnis kaum zu übertreffen sind. Der 80er kommt aus dem kleinen liebenswerten Familienunternehmen JOAN CASHIMIRA und ist eines von drei baugleichen Typen (Modell 77 / 56).

Das Instrument unterscheidet sich in der Konstruktion vor allem in den Hölzern, die für die Seiten und den Rücken verwendet werden. Der Zederndecke ist leicht gebogen (typisch spanische Konstruktion). Gekrümmte Deckensysteme und deren Innenleben können bei gleichbleibender Tragfähigkeit wesentlich schlanker gestaltet werden, was zu einer Gewichtseinsparung führt.

Es ist laut und transparent als das Model 77. Seit dem 02.01.2017 bekommen Sie auf jeder Abrechnung einen Ursprungsnachweis, dass das in diesem Gerät verwendete Rosenholz oder Bubinga-Holz aus legalen Beständen und Gewerbe stammt. Bei der Artenschutz-Konferenz in Johannesburg im September 2016 wurde entschieden, dass alle Palisander- und Bubinga-Arten in den so genannten CITES II-Anhang miteinbezogen werden.

CITES II besagt, dass ab dem zweiten Jänner 2017 der Holzhandel nicht mehr in der ganzen Welt untersagt, sondern überwacht wird. Fahrten innerhalb der EU: Für Fahrten innerhalb der EU sind keine Vereinbarungen erforderlich. In Nicht-EU-Länder: Bei der Einreise in ein Nicht-EU-Land dürfen Musikinstrumente, die befallene Holzarten enthalten, ohne Nachweis mitgebracht werden, sofern das Gesamtgewicht der von CITES II befallenen Holzarten in allen Instrumenten weniger als 10 Kilogramm ist.

Die Gewichte der Transportbehälter und des Zubehörs sind nicht enthalten. Es handelt sich in der Regel um die Warenrechnung (wir senden sie Ihnen zu) oder eine Bescheinigung über den Verzehr von legalem CITES II-Holz. Jeder, der die Quittungen für seine vor dem 2. Januar 2017 gekauften Geräte verwahrt hat oder anhand anderer klarer Dokumente (z.B. Inventarliste in der Steuermeldung, Einfuhrdokumente...) nachweist, dass die Geräte vor dem 2. Januar 2017 gekauft wurden, sollte diese Quittungen gut verwahren und in jedem Fall eine Ausfertigung beilegen.

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