Valdez Gitarre

Waldez Gitarre

Für Sie bauen wir hochwertige Konzertgitarren in verschiedenen Stilrichtungen. Die Valdez Konzertgitarren werden in einer typisch spanischen Fabrik hergestellt. Hauptseite Gitarre Basar Gitarren Valdez.

Klassische Gitarre VALDEZ MODEL D - Cedar

Durch unsere langjährige Erfahrungen im Bereich des Gitarrenbaus und der Reparatur sind wir überzeugt, dass auch heute noch die besten Gitarren in Spanien gefertigt werden. Aufgrund der großen namhaften Gitarrenhersteller, die größtenteils im Schatten stehen und oft nur Eingeweihten bekannt sind, sind es die Geräte der kleinen Spanier, die hinsichtlich Sound, Ausführung und Preis-Leistungs-Verhältnis kaum zu übertreffen sind.

Um so kostspieliger ein Gerät, umso stärker sollten diese Eigenschaften sein. Mit dem VALDEZ C ist das Gerät unser preiswertestes Gerät für alle, die über die bloße Liedbegleitung hinausgehen wollen. Bei allen grundlegenden Akustikeigenschaften einer qualitativ hochstehenden Gitarre besticht dieses Gerät auch durch einen ausgeglichenen, weichen Klangspiel. Seit dem 02.01.2017 bekommen Sie auf jeder Abrechnung einen Ursprungsnachweis, dass das in diesem Gerät verwendete Rosenholz oder Bubinga-Holz aus legalen Beständen und Gewerbe stammt.

Bei der Artenschutz-Konferenz in Johannesburg im September 2016 wurde entschieden, dass alle Palisander- und Bubinga-Arten in den so genannten CITES II-Anhang miteinbezogen werden. CITES II besagt, dass ab dem zweiten Jänner 2017 der Holzhandel nicht mehr in der ganzen Welt untersagt, sondern überwacht wird. Bei Herstellern, Großhändlern, Einzelhändlern und Gitarrenbauern führt dies zu vielen zusätzlichen Abrechnungen, aber nicht für Sie als Endkunde.

Fahrten innerhalb der EU: Für Fahrten innerhalb der EU sind keine Vereinbarungen erforderlich. In Nicht-EU-Länder: Bei der Einreise in ein Nicht-EU-Land dürfen Musikinstrumente, die befallene Holzarten enthalten, ohne Nachweis mitgebracht werden, sofern das Gesamtgewicht der von CITES II befallenen Holzarten in allen Instrumenten weniger als 10 Kilogramm ist.

Es handelt sich in der Regel um die Warenrechnung (wir senden sie Ihnen zu) oder eine Bescheinigung über den Verzehr von legalem CITES II-Holz. Jeder, der die Quittungen für seine vor dem 2. Januar 2017 gekauften Geräte verwahrt hat oder anhand anderer klarer Dokumente (z.B. Inventarliste in der Steuermeldung, Einfuhrdokumente...) nachweist, dass die Geräte vor dem 2. Januar 2017 gekauft wurden, sollte diese Quittungen gut verwahren und in jedem Fall eine Ausfertigung beilegen.

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