Plektrum Band

Plectrum-Band

Picks bedruckt mit Ihrem Bandlogo oder Ihrem Namen. Das PlektrUM aus dem Hause Urquell Eine Zuordnung dieser Angaben zu einzelnen Nutzern ist durch den Betreiber nicht möglich. Der Schutz der Privatsphäre ist für das Management von PlektrUM von besonderer Bedeutung. Im Regelfall ist die Benutzung der Internet-Seiten von PlektrUM ohne Offenlegung von personenbezogenen Informationen möglich. Wenn ein Betroffener jedoch spezielle Dienste unseres Hauses über unsere Website in Anspruch nimmt, kann es notwendig sein, personenbezogene Informationen zu verarbeiten.

Soweit die Bearbeitung von personenbezogenen Angaben notwendig ist und keine Rechtsgrundlage dafür vorliegt, wird in der Regel die Zustimmung des Betroffenen eingeholt. Personenbezogene datenschutzrechtliche Verarbeitungen wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummern eines Betreffenden erfolgen grundsätzlich in Anlehnung an die Basisdatenschutzverordnung und die für PlektrUM anwendbaren länderspezifischen Datenschutzvorschriften.

Mit dieser Erklärung zum Datenschutz möchte unser Haus die Allgemeinheit über Typ, Geltungsbereich und Verwendungszweck der von uns gesammelten, verwendeten und bearbeiteten persönlichen Informationen unterrichten. Darüber hinaus werden die Betroffenen durch diese Erklärung über ihre Rechte informiert. PlektrUM hat als Verantwortliche für die Datenverarbeitung eine Vielzahl technischer und organisatorischer Vorkehrungen getroffen, um den größtmöglichen Datenschutz für die über diese Website erfassten persönlichen Informationen zu gewährleisten.

Daher steht es jedem Einzelnen frei, uns seine persönlichen Angaben auf anderem Wege, z.B. per Telefon, zu überlassen. PlektrUMs Datenschutzbestimmungen basieren auf den Begriffen, die von der EU-Richtlinie und dem Gesetzgeber bei der Verabschiedung der DS-GMO (Grunddatenschutzverordnung) benutzt werden. In dieser Erklärung zum Datenschutz werden unter anderem folgende Bezeichnungen verwendet: Persönliche Angaben sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare physische Persönlichkeit bezieht (im Weiteren "Betroffene").

Erkennbar ist eine physische oder indirekte Identifizierung, vor allem durch Zuweisung zu einem Identifikator wie einem Vornamen, einer Identifikationsnummer, Ortsdaten, einem Online-Identifikator oder einem oder mehreren speziellen Eigenschaften, die die physische, physiologische, genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität der betreffenden juristischen Personen zum Ausdruck bringen.

Betroffen ist jede bestimmte oder bestimmbare physische Persönlichkeit, deren persönliche Angaben vom für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Verarbeitungen sind alle Vorgänge oder Reihen von Vorgängen, die mit oder ohne automatisierte Methoden in Bezug auf persönliche Angaben durchgeführt werden, wie die Erhebung, Sammlung, Anordnung, Sortierung, Abspeicherung, Bearbeitung oder Änderung, Lesen, Abrufen, Nutzung, Weitergabe durch Übertragung, Weitergabe oder jede andere Art von Vorkehrungen, Vergleich oder Verlinkung, Beschränkung, Löschung oder Zerstörung.

Beschränkung der Datenverarbeitung ist die Kennzeichnung der gespeicherten persönlichen Informationen mit dem Zweck, deren zukünftige Datenverarbeitung zu beschränken. Unter Profiling versteht man jede Form der automatischen Bearbeitung von Personendaten, die in der Verwendung dieser Personendaten zur Bewertung bestimmter Personenaspekte einer physischen Person bestehen, vor allem zur Analyse oder Vorhersage von Aspekten der Arbeitsausführung, der wirtschaftlichen Situation, der gesundheitlichen Situation, der persönlichen Präferenzen, der Belange, der Verlässlichkeit, des Verhaltens, des Standorts oder der Umsiedlung dieser physischen Personen.

Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine Zuordnung der Personendaten zu einer bestimmten Datensparte ohne Verwendung von Zusatzinformationen nicht mehr möglich ist, sofern diese Zusatzinformationen getrennt gespeichert werden und technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Personendaten nicht einer bestimmten oder bestimmbaren natÃ?rlichen Persönlichkeit zugewiesen werden.

Der Inhaber oder Inhaber der Datenverarbeitung ist die physische oder rechtliche Einheit, die allein oder zusammen mit anderen über die Zweckbestimmung und die Modalitäten der Datenverarbeitung beschließt. Ist der Zweck und die Art der Datenverarbeitung im Recht der Union oder in den Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten festgelegt, so kann der für die Datenverarbeitung zuständige Bedienstete oder die spezifischen Voraussetzungen für seine Bestellung im Einklang mit dem Recht der Union oder den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten festgelegt werden.

Verarbeiter ist eine physische oder rechtliche Instanz, Autorität, Institution oder sonstige Instanz, die persönliche Informationen im Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen auswertet. Der Adressat ist eine physische oder rechtliche Persönlichkeit, Autorität, Institution oder sonstige Institution, an die persönliche Informationen weitergegeben werden, ungeachtet dessen, ob es sich um einen Dritten oder nicht.

Allerdings gilt eine solche Agentur, die aufgrund des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit einem besonderen Untersuchungsauftrag persönliche Informationen erhält, nicht als Begünstigter. Ein Dritter ist eine andere als die betroffene oder betroffene Partei, eine andere Instanz, ein anderes Organ oder eine andere Institution, der Datenverarbeiter, der Datenverarbeiter und die zur Verarbeitung der persönlichen Angaben befugten Parteien unter der direkten Verantwortlichkeit des Datenverarbeiters oder des Datenverarbeiters.

Zustimmung ist jede informierte und unmissverständliche Willenserklärung der betroffene Personen im Einzelfall in Gestalt einer Willenserklärung oder einer anderen klaren Bestätigung, mit der die betreffende Personenperson ihre Zustimmung zur Bearbeitung der sie betreffende personenbezogene Angaben gibt. Verantwortlich im Sinn der Grundverordnung zum Datenschutz, anderer in den Mitgliedsstaaten der EU geltender Datenschutzvorschriften und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften ist:

PlektrUM srl verwendet auf seinen Internet-Seiten so genannte sogenannte Cookie. Auf diese Weise können die aufgerufenen Internet-Seiten und Server den einzelnen Webbrowser der betreffenden Personen von anderen Internet-Browsern abgrenzen, die andere sog. Cookien haben. PlektrUM kann den Benutzern dieser Website durch den Gebrauch von sogenannten sog. Cookie's benutzerfreundlichere Dienste anbieten, die ohne sie nicht möglich wären.

Der Betreffende kann das Setzen von Cookies durch unsere Website jederzeit durch eine entsprechende Einstellung des verwendeten Internetbrowsers verhindern und damit dem Setzen von Cookies dauerhaft widersprechen. Wenn der Betreffende die Verwendung von sog. Cookie im verwendeten Internet-Browser ausschaltet, kann es sein, dass nicht alle Funktionalitäten unserer Internet-Präsenz voll ausgenutzt werden können.

Auf der PlektrUM Website werden bei jedem Zugriff einer natürlichen oder juristischen Person auf die Website eine Vielzahl von allgemeinen Angaben und Auskünften gesammelt. Die allgemeinen Angaben und Angaben werden in den Protokolldateien des Server abgelegt. die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) die Internetdienstanbieter des Zugangssystems und (8) andere vergleichbare Angaben und Angaben, die für Sicherheitszwecke im Fall von Übergriffen auf unsere IT-Systeme verwendet werden.

PlektrUM macht bei der Verwendung dieser allgemeinen Angaben und Angaben keine Aussagen über die betreffende Personen.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind auf der PlektrUM-Website Informationen enthalten, die es uns erlauben, unser Haus schnell elektronisch zu kontaktieren und direkt mit uns zu kommunizieren, wozu auch eine generelle Anschrift für sogenannte e-Mail ("E-Mail-Adresse") gehört.

Wenn ein Betroffener per E-Mail oder über ein Formular mit dem Inhaber der Datenverarbeitung in Verbindung tritt, werden die vom Betroffenen mitgeteilten persönlichen Angaben automatisiert aufbewahrt. Diese freiwillig von einem für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung gestellten persönlichen Angaben werden zum Zweck der Datenverarbeitung oder zur Kontaktnahme mit dem Sachbearbeiter aufbewahrt.

Diese persönlichen Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeiten und speichern die persönlichen Angaben der betreffenden Personen nur so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Datenspeicherung notwendig ist oder wie es die europäische Regulierungsbehörde oder ein anderer gesetzgebender oder gesetzgebender Organisator in den für die Datenspeicherung geltenden Rechtsvorschriften vorsieht.

Bei Wegfall des Speicherzwecks oder bei Ablauf einer von der EU-Richtlinie und dem Regelgeber oder einem anderen kompetenten Rechtsträger vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist werden die persönlichen Angaben gemäß den Rechtsvorschriften in der Regel gesperrte oder gelöschte werden. Jeder der Betroffenen hat das Recht, vom EU-Rechtsgeber der Richtlinien und Verordnungen zu fordern, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche bestätigt, ob die ihn betreffenden persönlichen Angaben bearbeitet werden.

Wenn ein Betroffener von diesem Recht Gebrauch machen möchte, kann er sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. der Die von der Datenverarbeitung Betroffenen haben das Recht, vom Gesetzgeber der EU-Richtlinien und Verordnungen eingeräumte Recht, vom für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiter unentgeltlich Auskünfte über die sie betreffenden persönlichen Angaben und eine Abschrift dieser Auskünfte zu erwirken.

Darüber hinaus hat die Regulierungsbehörde der betroffene Partei die folgenden Angaben erteilt: Die betroffene Person hat außerdem ein Recht auf Zugang zu Auskünften darüber, ob ihre personenbezogenen Angaben in ein Drittstaat oder an eine andere Stelle oder eine andere Stelle weitergeleitet wurden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Partei auch das Recht, sich über die entsprechenden Sicherheiten im Rahmen der Übertragung zu informieren.

Wenn ein Betroffener von diesem Recht Gebrauch machen möchte, kann er sich jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. 2. Jeder, der der Behandlung von personenbezogenen Angaben unterliegt, hat das Recht, vom Gesetzgeber der Gemeinschaft der Richtlinien und Verordnungen die sofortige Korrektur der ihn betreffenden unrichtigen personenbezogenen Angaben zu erwirken.

Darüber hinaus hat die betreffende Person das Recht, unter Beachtung der Zweckmäßigkeit der Verarbeitung die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Angaben, auch durch eine ergänzende Meldung, zu ersuchen. Wenn ein Betroffener dieses Recht auf Berichtigung ausüben möchte, kann er sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. 2.

Jeder, der von der Datenverarbeitung betroffen ist, hat das Recht, vom EU-Gesetzgeber der Richtlinien und Verordnungen zu fordern, dass die ihn betreffende personenbezogene Information sofort vom für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiter zu löschen ist, sofern einer der nachstehend genannten Umstände vorliegt und die Weiterverarbeitung nicht vonnöten ist: Die personenbezogene Information wurde für solche Verwendungszwecke gesammelt oder in einer anderen Form weiterverarbeitet, die sie nicht mehr zweckdienlich ist.

Das Einverständnis der betroffenen Personen mit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a) DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben a) DS-GVO wird widerrufen, und es gibt keine andere rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung. Sie widersetzt sich der Bearbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO und es bestehen keine zwingenden legitimen Verarbeitungsgründe oder die betroffenen Personen widersetzen sich der Bearbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 2 DS-GVO.

Ihre persönlichen Angaben wurden rechtswidrig behandelt. Das Löschen personenbezogener Informationen ist notwendig, um einer gesetzlichen Pflicht nach dem Recht der Union oder den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche untersteht, nachzukommen. Es wurden personenbezogene Angaben zu den gemäß Artikel 8 Absatz 1 DS-GVO angebotenen Diensten der Gesellschaft gesammelt.

Wenn einer der oben angeführten Zwecke vorliegt und ein Betroffener die Speicherung personenbezogener Informationen bei PlektrUM wünscht, kann er sich mit einem Angestellten der für die Datenverarbeitung zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Dem Löschungsbegehren hat der Angestellte von PlektrUM umgehend nachzukommen.

Sofern die persönlichen Angaben von PlektrUM veröffentlicht wurden und unser Betrieb als Träger gemäß 17 Abs. 1 DS-GMO zur Datenlöschung aufgefordert ist, wird PlektrUM geeignete technische Vorkehrungen treffen, auch unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Technik und der Durchführungskosten, um andere Datenverarbeitungsverantwortliche, die die publizierten persönlichen Angaben bearbeiten, zu informieren, dass der Betreffende die Verlinkung zu diesen persönlichen Angaben oder die Vervielfältigung oder Vervielfältigung dieser persönlichen Angaben durch diese anderen für die Datenbearbeitung zuständigen Personen, soweit eine Bearbeitung nicht notwendig ist, veranlasst hat.

In Einzelfällen wird der Angestellte von PlektrUM das Nötige tun. Jeder Betreffende hat das Recht, vom Gesetzgeber der EU-Richtlinien und Verordnungen eine Beschränkung der Datenverarbeitung zu fordern, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: die Korrektheit der persönlichen Angaben wird von dem Betreffenden für einen Zeitraum angefochten, der es ihm erlaubt, die Korrektheit der persönlichen Angaben zu prüfen.

Das ist rechtswidrig, die betroffenen Personen weigern sich, die persönlichen Angaben zu löschen und verlangen statt dessen, dass die Verwendung der persönlichen Angaben eingeschränkt wird. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen benötigen die persönlichen Angaben nicht mehr für die Bearbeitung, sondern für die Durchsetzung, Wahrnehmung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche.

Gegen die Datenverarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO hat die betreffende Person Einspruch erhoben, und es wurde noch nicht festgestellt, ob die legitimen Motive der betreffenden Personen schwerer wiegen als die der anderen. Ist eine der oben aufgeführten Bedingungen erfüllt und möchte ein Betroffener die Beschränkung der bei PlektrUM gespeicherten persönlichen Angaben beantragen, kann er sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. In diesem Fall kann er sich an ihn richten.

Die PlektrUM Mitarbeiterin wird die Bearbeitung einschränken. Jeder betroffenen Person wird das Recht eingeräumt, vom EU-Gesetzgeber die ihn betreffende Personendaten in strukturierter, aktueller und maschinenlesbarer Form zu empfangen.

Er ist ferner berechtigt, diese Informationen ohne Beeinträchtigung durch den für die Datenverarbeitung zuständigen Inhaber an einen anderen für die Datenverarbeitung zuständigen Inhaber zu senden, sofern die Datenverarbeitung auf der Zustimmung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a) DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben a) DS-GVO oder einem Auftrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b) DS-GVO basiert und die Datenverarbeitung in automatisierten Prozessen abläuft, sofern sie nicht für die Erfüllung einer dem für die Datenverarbeitung zuständigen Behörde oder in Erfüllung der ihr übertragenen behördlichen Aufgaben vonnöten ist.

Darüber hinaus hat die betroffenen Personen bei der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Übertragbarkeit der persönlichen Angaben gemäß Artikel 20 Absatz 1 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass die persönlichen Angaben unmittelbar von einem Rechtsinhaber an einen anderen Rechtsinhaber weitergereicht werden, sofern dies aus technischer Sicht möglich ist und die Rechte und Pflichten der anderen nicht berührt werden.

Um das Recht auf Übertragbarkeit der Informationen geltend zu machen, kann sich der Betreffende zu jeder Zeit an einen Angestellten von PlektrUM wenden. 2. Personenbezogene Personendaten, die der Bearbeitung von personenbezogenen Informationen unterliegen, haben das Recht, sich nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) oder f) DS-GVO zu jeder Zeit aus situationsbedingten Erwägungen gegen die Bearbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Informationen auszusprechen.

PlektrUM wird im Widerspruchsfall die persönlichen Angaben nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können für die Datenverarbeitung einen zwingenden schutzwürdigen Grund geltend machen, der die Belange, Rechte und Freiheiten aufwiegen oder die Datenverarbeitung der Durchsetzung, Berufsausübung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche dienen. Wenn PlektrUM persönliche Angaben zur Durchführung von Direktwerbungen verwendet, hat der Betreffende das Recht, der Bearbeitung personenbezogener Angaben zum Zweck der Bewerbung zu widersprechen.

Sofern der Datensubjekt der Verarbeitung durch PlektrUM zu Direktmarketingzwecken widersetzt, wird PlektrUM die persönlichen Angaben für diese Zweck nicht mehr bearbeiten. Darüber hinaus hat die betroffenen Personen das Recht, der Bearbeitung der sie betreffenden Personendaten, die bei PlektrUM zu wissenschaftlicher oder historischer Forschung oder zu Statistikzwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 DS-GVO durchgeführt wird, aus den sich aus ihrer jeweiligen Lage ergebenden Umständen zu widersprechen, sofern eine solche Bearbeitung nicht für die Erfuellung einer Aufgabenstellung im Allgemeininteresse vonnöten ist.

Um das Einspruchsrecht geltend zu machen, kann sich der Betreffende unmittelbar an jeden beliebigen Arbeitnehmer von PlektrUM oder einen anderen Arbeitnehmer richten. Unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2002/58/EG steht es der betroffene Person frei, ihr Einspruchsrecht in Bezug auf die Inanspruchnahme der Dienste der Informationsgesellschaft durch automatisierte Prozesse mit Hilfe technischer Daten durchzusetzen.

Personenbezogene Personendaten, die der Bearbeitung von personenbezogenen Informationen unterliegen, haben das Recht, durch den Gesetzgeber von Richtlinien und Verordnungen nicht einer ausschließlichen automatischen Bearbeitung, einschließlich Profilerstellung, zu unterliegen, die gegen sie rechtlich wirksam ist oder sie in gleicher Art und Weise wesentlich beeinflusst, vorausgesetzt, dass die Verfügung (1) für den Vertragsabschluss oder die Durchführung eines Vertrages zwischen der betreffenden Person und dem für die Datenverarbeitung verantwortlichen Dritten nicht notwendig ist oder (2) nach dem Recht der EU oder des Mitgliedstaats, dem der für die Datenverarbeitung zuständige Dritte untersteht, zugelassen ist und dass dieses Recht geeignete Vorkehrungen enthält, um die Rechte, Grundfreiheiten und rechtmäßigen Belange der betreffenden Person zu schützen, oder (3) mit der ausdrücklichen Zustimmung der betreffenden Person. im Einzelfall.

Sofern die Verfügung (1) für den Abschluß oder die Durchführung eines Vertrages zwischen der betroffene Person und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen notwendig ist oder (2) mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffene Person getroffen wird, unternimmt PlektrUM geeignete Schritte, um die Rechte, die Freiheit und die legitimen Belange der betroffene Partei zu schützen, einschließlich zumindest des Rechts, die Intervention eines für die Verarbeitung verantwortlichen Dritten einzuholen, seinen eigenen Standpunkt darzulegen und die Verfügung anzufechten.

Will der Betreffende Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheiden durchsetzen, kann er sich jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. 2. Jeder, der von der Datenverarbeitung betroffen ist, hat vom Gesetzgeber der EU das Recht, die Zustimmung zur Datenverarbeitung zu jeder Zeit zu entziehen.

Will der Betreffende von seinem Recht auf Rücknahme der Zustimmung Gebrauch machen, kann er sich jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiters wenden. 2. Sofern die Datenverarbeitung für die Durchführung eines Vertrages, an dem der Betreffende beteiligt ist, wie z. B. bei Verarbeitungen, die für die Warenlieferung oder die Ausführung einer anderen Dienstleistung oder Dienstleistung nötig sind, unumgänglich ist, richtet sich die Datenverarbeitung nach Artikel 6 I lit. b VVG.

Das Gleiche trifft auf solche Verarbeitungsprozesse zu, die zur Ausführung von vorvertraglichen Massnahmen notwendig sind, z.B. bei Rückfragen zu unseren Erzeugnissen oder Dienstleistungen. Sofern unser Betrieb einer gesetzlichen Pflicht unterworfen ist, die die Bearbeitung personenbezogener Informationen erfordert, z. B. zur Erfuellung von Steuerpflichten, richtet sich die Bearbeitung nach Artikel 6 I lit. c VVG.

Ausnahmsweise kann die Bearbeitung personenbezogener Informationen notwendig werden, um die lebenswichtigen Belange der betreffenden oder einer anderen natÃ?rlichen Persönlichkeit zu schÃ?tzen. Danach würde die Bearbeitung nach Artikel 6 I lit. d DS-GMO erfolgen. Verarbeitungen, die nicht unter eine der oben genannten gesetzlichen Grundlagen fallen, erfolgen auf dieser Grundlage, wenn die Bearbeitung zur Wahrnehmung eines legitimen Rechts unseres Hauses oder eines Dritten notwendig ist, sofern die Belange, Rechte und Freiheiten des betroffenen Dritten nicht vorherrschen.

Derartige Verarbeitungsverfahren sind uns vor allem deshalb erlaubt, weil sie vom EUGesetzgeber ausdrücklich genannt wurden. In diesem Zusammenhang war sie der Ansicht, dass ein legitimes Recht angenommen werden könne, wenn die betreffende Partei Kundin oder Kunde des Verursachers ist (Erwägungsgrund 47 zweiter Satz, DS-GMO). Wenn sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 I lit. f DS-GMO stützt, liegt es in unserem berechtigten Interessen, unser Geschäft zum Wohle aller unserer Mitarbeitenden und Aktionäre zu betreiben.

Maßgebend für die Aufbewahrungsdauer der persönlichen Informationen ist die jeweils geltende Aufbewahrungsdauer. Die Löschung der betreffenden Dateien erfolgt nach Fristablauf regelmäßig, sofern sie für die Erfüllung oder Anbahnung des Vertrages nicht mehr vonnöten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Angabe persönlicher Informationen teilweise rechtlich notwendig ist (z.B. steuerliche Vorschriften) oder sich auch aus vertragsrechtlichen Bestimmungen ergibt (z.B. Informationen über den Vertragspartner).

In manchen Fällen kann es notwendig sein, einen Vertragsabschluss zu erreichen, wenn ein Betroffener uns persönliche Angaben macht, die anschließend von uns weiterverarbeitet werden müssen. So ist der Betreffende z. B. dazu angehalten, uns persönliche Angaben zu machen, wenn unser Betrieb mit ihm einen entsprechenden Auftrag ausführt. Andernfalls kann der Auftrag mit der betreffenden Person nicht abgeschlossen werden.

Bevor der Betreffende personenbezogene Angaben macht, muss er sich mit einem unserer Angestellten in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren den Betreffenden im Einzelfall darüber, ob die Angabe persönlicher Informationen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen oder für den Abschluss des Vertrages notwendig ist, ob eine Pflicht zur Angabe der persönlichen Informationen vorliegt und welche Konsequenzen die Nichtangabe der persönlichen Informationen haben würde.

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