Gitarrenunterricht Youtube

Youtube Gitarrenunterricht

Die GEMA schließt mit YouTube einen neuen Auftrag ab Die GEMA konnte nach jahrelangem Rechtsstreit und langen Verhandlungsterminen einen Nutzungsvertrag mit YouTube abschließen. Mit dieser Vereinbarung werden GEMA-Mitglieder auch für die Verwendung von Urheberrechten auf der meistgenutzten Online-Videoplattform der Welt mitvergütet. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erfüllt die GEMA ihren treuhänderisch erteilten Auswerteauftrag.

Die so genannten Sperrbretter werden ab jetzt nicht mehr benötigt. Auf YouTube werden keine Musik-Videos mehr ausgestrahlt, die das von der GEMA geschützte Programm wiedergeben. "Der Vertragsabschluß mit YouTube ist nach sieben Jahren harter Arbeit ein wichtiger Schritt für die GEMA und ihre Mitstreiter. Wir können mit dieser Übereinkunft die Lizenzgebühren für unsere Versicherten sichern", so Dr. Harald Heker, Geschäftsführer der GEMA.

Neben dem klassischen ad-finanzierten Angebot umfasst der Vertrag auch den neuen Abo-Service, den YouTube bereits in den USA bietet und der auch in Europa eingeführt werden soll. "Mit dem Vertrag mit YouTube setzen wir ein klares Zeichen für alle Online-Plattformen, die ihr Business-Modell mit Hilfe der kreativen Ideen von Musikern aufbaut. Autoren müssen für die Verwendung ihrer musikalischen Werke eine angemessene Vergütung erhalten.

Die GEMA wird weiter daran arbeiten", so Thomas Theune, Leiter Rundfunk und Internet bei der GEMA. Darüber hinaus gibt es zwischen YouTube und der GEMA verschiedene Rechtsgutachten darüber, ob YouTube oder die Hochlader für die Lizensierung der verwendeten musikalischen Werke zuständig sind. Trotz dieser Meinungsverschiedenheiten haben sich GEMA und YouTube entschlossen, mit dieser Vereinbarung einen Blick in die Vergangenheit zu werfen und eine gesicherte Basis für die GEMA- und YouTube-Nutzer zu bilden.

"Sperrbretter: Die so genannten Sperrbretter, die YouTube für das von der GEMA repräsentierte Programm verwendet, werden ab heute nicht mehr benötigt. Prinzipiell ist es natürlich möglich, dass YouTube weiter schwarze Bretter aktiviert, wenn z.B. nicht von der GEMA repräsentierte Rechtsinhaber, wie Plattenfirmen, die Nutzung ihrer musikalischen Werke verbieten. Laden Sie Musikstücke auf YouTube hoch: Was die von der GEMA ausgeübten Rechte betrifft, können die User musikalische Werke auf YouTube einstellen oder deren Inhalte mitmusizieren.

Der GEMA-Vertrag deckt das Programm seiner in- und ausländischen Mitwirkenden, d.h. die Werke und Texte, ab. Lizenzschuld: Beide Seiten haben nach wie vor verschiedene Rechtsmeinungen bezüglich der Lizenzschuld. Bei YouTube wird davon ausgegangen, dass keine Pflicht zum Abschluß eines Lizenzvertrags vorliegt, nur der Hochlader haftet. Nach Ansicht der GEMA ist YouTube ein Lizenzschuldner.

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