Musik Online Handel
Online-MusikhandelGegenüber GEMA-freier Musik, für deren Verwendung keine Gebühren an die GEMA zu zahlen sind, müssen alle anderen Leistungen - auch im Netz - erstattet werden. In diesem Blog geht es aber um Online-Shops und Firmen-Websites. Seit 11/2009 hat die GEMA nur noch einen einzigen Preis für die Benutzung im Intranet.
Die Tarife gelten für Musikuntermalung, funktionale Musik oder Streaming von Musik auf Websites und Intranet-Seiten. Funktionale Musik wäre zum Beispiel auch ein Hörbeispiel in einem Online-Musikshop. Weil Hintergrundsmusik oder ein Hörbeispiel etwas ganz anderes ist, werde ich mich zuerst mit dem Hörbeispiel beschäftigen. Sie denken, dass ein Vorsingen mehr als 75% beträgt, können sich rasch irren und zu viel bezahlen.
Zunächst ist zu klären, ob der für den Tarif relevante Anteil der Musik tatsächlich mehr als 75% ausmacht. Gemäß der Festlegung im Entgelt (Abschnitt I) ist dies nur das Quotient aus den Zugriffen auf die Hörbeispiele und den gesamten Zugriffen auf den Online-Shop. Selbst wenn nur Musikträger mit Musikwerken im Online-Shop angeboten werden, kann der gerade erklärte Musik-Anteil unter 75% liegen.
Gemäß der Standardvergütung (Abschnitt I) würde die Bewilligung nur erfolgen, wenn der Mindestbetrag den Mindestbetrag gemäß Anhang II (Liste unten) übersteigt. Bei einem Online-Shop (mit Warenkorbfunktion) betragen diese Mindestgebühren gemäß der Rubrik I 400,00 EUR pro Jahr rein netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer. Angenommen, ein Ladenbesitzer möchte 100 Stücke Musik verkaufen und stellt dafür ein Klangbeispiel zusammen.
Zunächst sollte abgeklärt werden, wie oft der Online-Shop aufgerufen wird. Zum Beispiel 10.000 Treffer. Mit 4500 Mausklicks wurden die Zugänge zu den Hörbeispielen durchleuchtet. Dies sind 45% der Musik. Die Mindestvergütung gemäß Rubrik 1 liegt bei 400,00 EUR brutto bis zu 120.000 Zugriffen. Ungeachtet dessen, ob die Hörbeispiele von der GEMA lizenziert sind, muss für jeden abgespielten und/oder verkauften Titel das Nutzungsrecht des Autors eingeholt werden.
Dies ist auch eine grundlegende Forderung der GEMA. Die Eröffnung eines Online-Musikladens ist eine teure Angelegenheit. Das Mindesthonorar von 400,- EUR brutto muss zuerst erwirtschaftet werden. Finden Sie heraus, ob sich ein Online-Musikshop wirklich lohnt.