Musik Online Handel

Online-Musikhandel

GEMA Gebühren - Musik im eigenen Online-Shop einkaufen oder spielen Der heutige article deals with the "Gesellschaft für musische Aufführungs- und mechanische Aufführungsrechte", or GEMA for short. Wenn Sie Musik auf Ihrer eigenen Website spielen oder Hörbeispiele im Online-Shop anbieten wollen, sollten Sie sich damit auseinandersetzen. Wozu dient die GEMA? GEMA ist eine Musikverwertungsgesellschaft, die in Deutschland die sich aus dem Copyright von Musikschaffenden, Textern und Musikverlegern ergebenden Verwertungsrechte vornimmt.

Gegenüber GEMA-freier Musik, für deren Verwendung keine Gebühren an die GEMA zu zahlen sind, müssen alle anderen Leistungen - auch im Netz - erstattet werden. In diesem Blog geht es aber um Online-Shops und Firmen-Websites. Seit 11/2009 hat die GEMA nur noch einen einzigen Preis für die Benutzung im Intranet.

Die Tarife gelten für Musikuntermalung, funktionale Musik oder Streaming von Musik auf Websites und Intranet-Seiten. Funktionale Musik wäre zum Beispiel auch ein Hörbeispiel in einem Online-Musikshop. Weil Hintergrundsmusik oder ein Hörbeispiel etwas ganz anderes ist, werde ich mich zuerst mit dem Hörbeispiel beschäftigen. Sie denken, dass ein Vorsingen mehr als 75% beträgt, können sich rasch irren und zu viel bezahlen.

Zunächst ist zu klären, ob der für den Tarif relevante Anteil der Musik tatsächlich mehr als 75% ausmacht. Gemäß der Festlegung im Entgelt (Abschnitt I) ist dies nur das Quotient aus den Zugriffen auf die Hörbeispiele und den gesamten Zugriffen auf den Online-Shop. Selbst wenn nur Musikträger mit Musikwerken im Online-Shop angeboten werden, kann der gerade erklärte Musik-Anteil unter 75% liegen.

Gemäß der Standardvergütung (Abschnitt I) würde die Bewilligung nur erfolgen, wenn der Mindestbetrag den Mindestbetrag gemäß Anhang II (Liste unten) übersteigt. Bei einem Online-Shop (mit Warenkorbfunktion) betragen diese Mindestgebühren gemäß der Rubrik I 400,00 EUR pro Jahr rein netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer. Angenommen, ein Ladenbesitzer möchte 100 Stücke Musik verkaufen und stellt dafür ein Klangbeispiel zusammen.

Zunächst sollte abgeklärt werden, wie oft der Online-Shop aufgerufen wird. Zum Beispiel 10.000 Treffer. Mit 4500 Mausklicks wurden die Zugänge zu den Hörbeispielen durchleuchtet. Dies sind 45% der Musik. Die Mindestvergütung gemäß Rubrik 1 liegt bei 400,00 EUR brutto bis zu 120.000 Zugriffen. Ungeachtet dessen, ob die Hörbeispiele von der GEMA lizenziert sind, muss für jeden abgespielten und/oder verkauften Titel das Nutzungsrecht des Autors eingeholt werden.

Dies ist auch eine grundlegende Forderung der GEMA. Die Eröffnung eines Online-Musikladens ist eine teure Angelegenheit. Das Mindesthonorar von 400,- EUR brutto muss zuerst erwirtschaftet werden. Finden Sie heraus, ob sich ein Online-Musikshop wirklich lohnt.

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