Musik Versandhandel
Der Musikversandim Musikfachhandel, im Musikversandhandel und Online-Shops, im Musikaliengroßhandel, in der Musikabteilung von Kaufhäusern sowie in Spezialmärkten, in Verlagen, in Unternehmen der Event-Industrie, informiert und berät Kundinnen und Kunden, hauptsächlich Musikliebhaber, die sich für Musik interessieren, vertreiben sachbezogene Waren und Leistungen und andere Produkte, setzen ihr Wissen über Musik und Musiktheorie, über Musiktheorie, über Musiktheorie, über Literatur, Kunst- und Kulturwissenschaften sowie über die Anfertigung und Nutzung von Musikinstrumenten und Phonogrammen in ihrer Arbeit ein,
beachten Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte, setzen Bibliografien und Referenzwerke zu bestimmten Themen ein, beteiligen sich an der marktgerechten Gestaltung des Sortiments, planen und realisieren verkaufsfördernde Massnahmen im Verkauf und in der Vermarktung, stellen und stellen Waren dar, beteiligen sich an Warenwirtschaftsprozessen wie z. B. Ankauf, Einlagerung und Verkauf, nehmen Erfolgskontrolle vor und führen daraus Massnahmen ab, arbeiten mit Musikveranstaltern, Veranstaltern, Bühnen, Medien anstalten und der Tonträgerbranche zusammen, nehmen an Personaleinsatzplanungen und Trainingsschwerpunkten teil:
Durch die Auswahl einer der drei Wahlqualifizierungseinheiten Musikinstrumente, Zubehör und Klangträger wurde der homogene Lehrberuf zudem nach den Schwerpunkten des Ausbildungsbetriebes unterschieden und in der Regel in Wahlqualifizierungen gegliedert und vertieft. Diese Unterscheidung war daher notwendig, um der Fokussierung und Fokussierung der Firmen im Musikhandel gerecht zu werden.
Zusätzlich sind die nicht ausgewählten Wahlfächer als Zusatzqualifikation verfügbar. Nach der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes 2005 wurde hier erstmalig die Einbeziehung von zusätzlichen Abschlüssen nach 49 BBI-G in einen Lehrberuf durchgeführt. Die Zusatzqualifikation dient der Nachwuchsförderung, die ihr Leistungsprofil bereits während der Ausbildungszeit durch den Erwerb von über die Berufsausbildung hinausgehenden Abschlüssen erweitert und erweitert.